KGV Höhenluft e.V.

Freie Gärten

Wer frisches Obst und Gemüse anbauen und ernten, in die Natur und in sein kleingärtnerisches Eigentum Zeit, Mühe und auch Geld investieren will, der hat Chancen, Mitglied und Pächter in unserem Vereins zu werden.

Vereins-Leben bedeutet aber auch, es gibt Regeln, die für alle gelten.

Der Schutz von Kleingärten durch das Bundeskleingartengesetz ist nicht selbstverständlich. Diesen Status zu erhalten ist das Ziel des Vorstands aber auch aller Mitglieder. Durch Mitgliedschaft im Verein und den Pachtvertrag ergeben sich somit Ansprüche von Verpachter und Pächter. Dazu zählen insbesondere:

  • Pflege von angelegten, sich entwickelnden Kulturen zu erntefähigem Obst, Gemüse u. a. kleingärtnerischen Erzeugnissen für den eigenen Verbrauch.
  • Die Bearbeitung des Bodens im Streben nach kleingärtnerischem Erfolg.
  • Vorhandener Wildwuchs und Wildkräuter sind zu entfernen.
  • Die Ernte, Mitnahme und Verwendung von reifen Obst, Gemüse und anderer Gartenbauerzeugnisse (nichts soll im Garten verkommen“).
  • Nutzung des Kleingartens für den Aufenthalt und die Bewegung an frischer Luft, Freizeit und Erholung.
  • Die persönliche Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwesen und der Pflege gemeinschaftlicher Einrichtungen.

Liebe Gartenfreunde, zur Zeit stehen in unserer Anlage 
folgende freie Gärten zur Vermittlung:   Alle Gärten sind momentan vergeben.

Garten Nr.Beschreibung
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